Sollte Ihr Kind einmal krank sein, so bitten wir um eine telefonische Mitteilung vor Beginn der Betreuungszeit. Bei ansteckenden Erkrankungen ist, zum Schutz der anderen Kinder, nach Genesung ein ärztliches Attest vorzulegen. Bitte beachten sie auch, dass das Kind 24 Stunden symptomfrei sein sollte, bevor es wieder in die Tagespflege zurückkommen sollte.

Mittlerweile gibt es die Impfpflicht gegen Masern und Röteln.Daher bitte ich sie um eine Kopie des Impfausweises.

Unseren Urlaub geben wir immer Anfang des Jahres für ein Jahr im Voraus bekannt.

So können Sie und wir besser planen. Da wir selbst Kinder haben, fällt dieser meist in die Schulferienzeit..

 Bitte teilen auch Sie mir  rechtzeitig Ihre Urlaubsplanung mit.